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Autorecht

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Taxi-Zentralen / Taxi-App

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Taxi-Gewerbe hat sich für die Zuführung von Fahrgästen im Abholverkehr (Telefonanrufe) über sog. „Taxi-Zentralen“ organisiert. Die neuere Entwicklung bei der Kundenzuführung läuft über sog. „Taxi-Apps“:

Taxi-Zentrale

= Koordinationsstelle eines bestimmten Gebietes für den Einsatz angeschlossener Taxis, durch Entgegennahme von Fahrgastanfragen und Weiterleitung an verfügbare Taxifahrer

Taxi-App

= SmartphoneApplikationen, die dem Taxifahrgast eine Taxi-Bestellung ohne Anruf und kostenfrei ermöglichen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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