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Autorecht

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Mängelhaftung des Autoverkäufers

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Aufgrund von OR 197 Abs. 1 OR haftet der Verkäufer dem Käufer dafür, dass das Auto nicht rechtliche oder körperliche Mängel aufweist, die seinen Wert oder seine Gebrauchstauglichkeit aufheben oder stark mindern, und für die zugesicherten Eigenschaften.

Der Gesetzgeber unterscheidet grundlegende zwei Mängelarten:

  • Rechtsmangel
  • Sachmangel

Die beiden Mängelarten werden im Folgenden kommentiert:

  • Rechtsmangel
  • Sachmangel
    • Mängelbegriff
    • Fehlen vereinbarte Eigenschaft
    • Fehlen vorausgesetzte Eigenschaft
    • Erheblichkeit des Mangels
    • Zeitpunkt

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