Verkäufer-Pflichten

Wesentliche Verkäuferpflichten sind:

Eigentumsverschaffungspflicht

Gesetzliche Grundlagen

  • OR 184 Abs. 1
  • ZGB 922
  • OR 74

Fahrzeugübergabe

  • Uebergang der tatsächlichen Herrschaft am Fahrzeug
  • zur Verschaffung (unbelasteten) Eigentums (vgl. ZGB 714 i.V.m. ZGB 933)
  • Verletzung der Pflicht zur Eigentumsverschaffung > Verkäufer ist zur Rechtsgewährleistung verpflichtet (vgl. OR 192 ff.; BGE 113 II 398 betreffend Kauf eines gestohlenen Ferraris)

Vermittlung des unmittelbaren Besitzes

  • Uebergabe Autoschlüssel (Besitzessurrogat)
  • Uebergabe Fahrzeugausweis ist hiezu nicht ausreichend, da dieses Dokumente kein Traditionspapier i.S.v. ZGB 925 ist

Erfüllungsort

  • Auto-Übergabeort richtet sich nach dem Erfüllungsort (OR 74)
  • Fehlt eine Erfüllungsortsabrede > Ort, wo das Auto zur Zeit des Vertragsabschlusses steht (OR 74 Abs. 2 Ziffer 2)

Nebenpflichten

Aufklärungspflicht

  • Widerstreitende Interessen von Käufer und Verkäufer bei der Information
  • Informationspflicht aus Treu und Glauben
      • Tatsachen, die für den Käuferentschluss offensichtlich von Bedeutung sind
  • Keine Informationspflicht
      • Käufer kann keine Verkäuferinformationen erwarten über:
      • alle ungünstigen Eigenschaften des Autos
      • die für die Preisbildung massgebenden Umstände
      • keine Aufklärungspflicht für Umstände, die der Käufer bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte selber erkennen können
      • vgl. BGE 116 II 434, BGE 102 II 84 und BGE 92 II 334

Obhutspflicht

  • Sorgfältige Aufbewahrung Fahrzeug, Schlüssel und Papiere bis zur Übergabe des Occasionsautos und zur Eigentumsverschaffung

Fahrzeugpapiere-Übergabe

  • Aushändigung Fahrzeugausweis
  • Übergabe Fahrzeugpapiere wie
      • Servicebuch
      • Garantiebelege
      • Dokumente Abgastest
      • Betriebserlaubnis-Dokumente für bestimmte Fahrzeugteile

Verzugspflichten bei Nicht- oder verspäteter Erfüllung

  • aus Nichtlieferung des vereinbarten Occasionsautos
  • nachträgliche Erfüllung durch Verkäufer
  • Käufermassnahmen gegen den Verkäufer (bei fortgesetzter Vertragsverletzung)
    • Mahnung
    • Nachfristansetzung
    • Klage auf Vertragserfüllung (Lieferung des verabredeten Autos) , Zug um Zug mit Kaufpreiszahlung (wenn der Käufer neu anderswo nicht mehr die gleich guten Konditionen erhalten würde), Vertragsrücktritt oder Verzicht auf nachträgliche Erfüllung (wenn der Käufer neu anderswo bessere Kaufkonditionen erhalten würde)

Mängelpflichten bei Schlechterfüllung

  • Verpflichtung des Verkäufers zur Herstellung des Fz für den vorausgesetzten Gebrauch
  • Voraussetzungen
    • Vollzogener Autokaufvertrag
    • Mängel
      • Rechtsgewährleistungsmängel (Auto gehört(e) nicht dem Verkäufer; diese Situation kann es gerade im Autooccasionsgeschäft v.a. dann geben, wenn der Occasionshändler die Legitimation der Person, die ihm verkäuft, ihre Haltereigenschaft und ihre Eigentumsberechtigung beim Occasionserwerb nur unsorgfältig abklärt)
      • Sachmängelgewährleistung (Auto funktioniert nicht oder nicht richtig)
    • Mängelrüge
    • Laufende Gewährleistungsfrist
  • Mängelrechte des Käufers gegen den Verkäufer (bei fortgesetzter Vertragsverletzung)
    • nach Autokaufvertrag
    • ohne Regelung im Autokaufvertrag, nach Gesetz
  • Erklärungsverhalten Autokäufer und Mängelfolgen für den Autoverkäufer
    • Wandelung
    • Minderung
    • Nachbesserung (Reparatur) / Ersatzvornahme, falls die Werkstatt des Verkäufers zur Reparatur unfähig ist
  • Strittige Erledigung
    • Klage des Autokäufers gegen den Autoverkäufer infolge mangelhaften Autos
      • auf Wandelung
      • auf ev. Minderung
      • auf subev. Nachbesserung bzw. Ersatzvornahme durch Drittwerkstatt
    • Betreibung für anerkannte oder gerichtlich festgestellte Schuld

[spoiler effect=“slide“ show=“Art. 188 OR“ hide=“Gesetzestext verbergen“]

[/spoiler]

[spoiler effect=“slide“ show=“Art. 189 OR“ hide=“Gesetzestext verbergen“]

[/spoiler]

[spoiler effect=“slide“ show=“Art. 190 OR“ hide=“Gesetzestext verbergen“]

[/spoiler]

[spoiler effect=“slide“ show=“Art. 191 OR“ hide=“Gesetzestext verbergen“]

[/spoiler]

[spoiler effect=“slide“ show=“Art. 192 OR“ hide=“Gesetzestext verbergen“]

[/spoiler]

[spoiler effect=“slide“ show=“Art. 193 OR“ hide=“Gesetzestext verbergen“]

[/spoiler]

[spoiler effect=“slide“ show=“Art. 194 OR“ hide=“Gesetzestext verbergen“]

[/spoiler]

[spoiler effect=“slide“ show=“Art. 195 OR“ hide=“Gesetzestext verbergen“]

[/spoiler]

[spoiler effect=“slide“ show=“Art. 195 OR“ hide=“Gesetzestext verbergen“]

[/spoiler]

Für jeden Fall den passenden Anwalt

Mit GetYourLawyer, dem Anwaltsnetzwerk, finden Sie passende und vertrauenswürdige Anwältinnen und Anwälte aus Ihrer Region. Das GetYourLawyer Team als Partner von LawMedia wird für Sie eine sorgfältige Auswahl treffen.

GetYourLawyer – so funktionierts