LAWINFO

Autorecht

QR Code

Vorführfahrzeug

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

  • Vorführfahrzeug   =       Fahrzeug, welches nicht auf einen Endabnehmer zugelassen ist und welches der Neuwagenhändler für Besichtigung und Probefahrten durch Neuwagen-Kaufinteressenten einsetzt
  • Laufleistung für die Besitzesübernahme je nach Markenhändler unterschiedlich
    • ca. 3‘000 km, 6‘000 km bis gar 9‘000 km
    • angebots- bzw. abredeabhängig
  • Die Definition „Vorführwagen“ enthält keine „Aussage“ über das Alter des Fahrzeugs (vgl. für Deutschland BGH VIII ZR 61/09)

Vorführwagen als Kaufobjekt

Die folgenden Erläuterungen unter Vorteile, Nachteile und Alternativen beziehen sich auf die Situation, dass der Kaufinteressent das Vorführfahrzeug kaufen kann, wobei je nach Anbieter Neuwagenverträge mit dem Vorbehalt dieser Nutzung oder Occasions-Autokaufverträge zum Einsatz gelangen. Die Vertragsprüfung und des Vertragsbestandteils einer (bereits begonnenen) Garantiedauer sind daher im individuell konkreten Einzelfall vorzunehmen.

Vorteile

  • (praktisch) neu bis neuwertig
    • noch keine nennenswerte Abnutzungen
  • Ausstattung
    • Gefälligkeit ist – im Gegensatz zu Konfigurator oder Katalog – in natura feststellbar
  • Absatzidee + Erwerbsidee
    • Autokaufgelegenheit für Auto mit merklich reduziertem Preis und ohne echten Occasionscharakter, aber doch gebraucht

Nachteile

  • Risiko, dass es (andere) Kaufinteressenten gab, die vielleicht nicht sorgsam mit dem „Testwagen“ umgingen
    • Es stellt sich für den Vorführwagen-Käufer die Frage, ob immer eine händler-seitige Begleitperson bei den Probefahrten mitfuhr
  • Oft wenig geklärte Garantien-Frage (Herstellergarantie oder nur Occasionen-Garantie (Approved-Garantie))
    • Risiko-Reduktion bei Erwerb von einem Markenhändler

Alternativen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.