Sachdaten
Der Neuwagen ist genügend zu umschreiben, nicht nur wegen der Individualisierung, sondern weil die Daten zugleich auch Zusicherungen für die einzelnen (gegenleistungsrelevanten) Leistungsdaten enthalten:
- Marke
- Modell
- Farbe
- Zubehör
- Aufbau
Beschreibungs-Methoden
Der Neuwagen ist genau zu beschreiben. Im Neuwagengeschäft gelangt in aller Regel das vom Hersteller vorgegebene „Autokaufvertragsformular“ des Markenhändlers zur Anwendung. Solche Autokaufverträge enthalten meistens einen
- Vollbeschrieb des Autos innerhalb des Vertragstextes.
Eine weitere Bezeichnungs-Methode ist der
- Kurzbeschrieb mit Detailangaben im Bestandteil bildenden Autodatenblatt
- Erwähnung im Autokaufvertrag, Anheftung und Mitunterzeichnung!
- Autodatenblatt
- zB Blatt des Verkaufsständers
- zB Datenblatt aus dem Autoportal
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.