Insassenversicherung

Definition

  • =   Deckung der Unfallfolgen für Mitfahrer (sog. Insassen-Unfallschutz)
  • Versicherungsbedarf
    • Nicht unbedingt für in der Schweiz wohnhafte Personen (diese sind entweder krankenversichert oder beim Arbeitgeber unfallversichert)
    • Sinn macht eine Insassenunfallversicherung, wenn der Halter / Lenker oft ausländische Mitfahrer hat, die kein Visum benötigen oder deren Herkunftsstaat kein Versicherungsobligatorium kennt
  • Prämie als Gegenleistung für Versicherungsdeckung
  • Schadenfall
    • Leistungspflicht des Versicherers unabhängig von der Person des Unfallverursachers (Vorteil gegenüber Versicherungen, bei denen abgeklärt werden muss, wer für den Schaden haftbar ist

Deckung

  • Personenschäden, die infolge Verunfallung des versicherten Fahrzeugs an der versicherten Person entstanden sind
    • Heilungskosten bei Spitalaufenthalt (in Halbprivat- /Privatabteilung)
    • Taggelder bei Spitalaufenthalt oder Arbeitsunfähigkeit
    • Spitalgelder
    • Invaliditäts- / Todesfall-Kapital
  • Versicherungssummen bzw. –kapitalien frei wählbar
  • Versicherte Personen
    • Halter / Lenker und / oder Mitfahrer

Kein direktes Forderungsrecht des Insassen gegen den Versicherer, aber Versicherungspfandrecht

Zwingend weitere Versicherung

Ergänzende, nicht obligatorische Versicherung

Weiterführende Informationen unter mögliche Leistungsträger | arbeits-unfall.ch

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