Ausfallhaftung
Flüchtet der Fahrzeugführer nach Verursachung eines Unfalls mit reinem Sachschaden, übernimmt der Nationale Garantiefonds nach Abzug des Selbstbehalts von CHF 1000 die Kosten von Schäden, die durch unbekannte oder nicht versicherte Fahrzeuge verursacht wurden.
Einzelheiten
Die einzelnen Elemente sind:
Ausfallfälle
- Schaden durch ein unbekanntes Motorfahrzeug
- Schaden durch ein nicht versichertes Motorfahrzeug
- Deckungsausfall infolge Konkurses des Motorfahrzeughaftpflichtversicherers
Voraussetzungen
- Subsidiarität
- Keine Schadensdeckung durch eine andere Versicherung
- Nachweis
- Polizeirapport
Selbstbehalt
- CHF 1‘000
Nationaler Garantiefonds Schweiz
- = Verein
- Mitglieder sind alle Motorfahrzeughaftpflichtversicherer
- Refinanzierung
- Halterbeiträge / Zwecksteuer
- Telefon 0800 831 831
» Weiterführende Informationen unter Fahrerflucht
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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