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Autorecht

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Privater Autoverkauf

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

  • Verkauf eines Autos von einer Privatperson an eine andere
  • =   C2C / C-to-C

Vorteile

  • Preisgestaltung
    • Mehr Preis- und Verhandlungs-Spielraum als Autohändler, weil der Privatverkäufer nicht an eine Unternehmensmarge denken muss

Nachteile

Insertionsaufwand

  • zB in Autoportal, Autozeitschrift, Tageszeitung usw., siehe Box

Autopräsentations- und Probefahrten-Aufwand

  • Jemand Unbekannter testet Auto
    • Risiken in der Fahrzeugbehandlung
    • Unfallrisiken
    • Versicherungsrisiken
  • Unbekannte Personen im persönlichen Umfeld, auch wenn der Kontakt an dritter Stelle stattfindet
  • Kaufinteressent bringt mehrere Begleitpersonen mit / Zeugenrisiken bei späterer Streitentwicklung
  • uam

Verkaufsrisiken

  • Autoverkäufer hat die Verantwortung des Leistungsaustauschs
  • Teilzahlungsversuche des Verkäufers / Leistungsaustauschrisiken
  • Käufer will Auto um Restbetrag zu holen / Restbetrag wird nicht bezahlt
  • Trickkäufer?
  • etc.

Vertragsrisiken

  • Unbekannte Vertragspartei / Identitätsermittlung
    • Legitimationskontrolle
    • Abklärung Vertragsfähigkeit (Volljährigkeit, Urteilsfähigkeit, Handlungsfähigkeit bzw. keine Bevormundung usw.)
  • Autohandels-know-how-Defizite?

After Sale-Risiken

  • Mängelreklamationen
  • uam

Verkauf ehemaliger Leasingautos

Bevor Sie Ihr Leasingfahrzeug nach Ablauf des Leasingvertrages und Fahrzeugübernahme (Vollamortisations-Leasing oder nach Restzahlung beim Teilamortisationsleasing) weiterverkaufen oder an Zahlung geben können (Eintausch), müssen Sie veranlassen, dass die Leasinggesellschaft beim Strassenverkehrsamt den „178er-Code“ („Halterwechsel verboten“) löschen lässt; in der Folge erhalten Sie einen neuen Fahrzeugausweis ohne 178er-Code. Erst danach können Sie Ihr Fahrzeug ohne Probleme verkaufen.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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