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Autorecht

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Mietauto-Übernahme

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Fahrzeugübernahme will zur Problem- und Ärger-Vermeidung gut vorbereitet und dokumentiert sein. Sehr oft erhält man ein anderes Fahrzeug als die bestellte Marke und der gewünschte Typ, was v.a. für Reisende mit viel Feriengepäck und Ferienequipment (zB Golfausrüstung, Skis uam) von besonderem Ärger ist.

Am Schalter wird man mit einem Papierkrieg sondergleichen konfrontiert und mit Zusatzversicherungen und weiteren Angeboten überrascht, obwohl man wegen der Einreiseformalitäten verspätet ist und zu einem bestimmten Zeitpunkt im Hotel oder beim Wohnungsvermieter eintreffen sollte. Da gilt es kühlen Kopf zu bewahren und bestimmt, manchmal gar besonders deutlich aufzutreten, damit man das gewünschte Fahrzeug oder ein mängelfreies erhält.

Hilfreich sind:

  • Genaue Fahrzeugbesichtigung bei der Fahrzeugentgegennahme
    • Meldung von bestehenden Schäden, Kratzern oder Felgenbeschädigungen
    • Vorbestandene Schäden im Automietvertrag bestätigen lassen
    • Insistierung bei Weigerung des Autovermieter-Mitarbeiters, vorbestandene Schäden und Kratzer zu erwähnen
  • Kurze Funktionskontrolle des Mietautos
    • Licht
    • Scheibenwischer
    • Pneus
    • Einige Meter fahren und nach verdächtigen Geräuschen lauschen
  • Fotografieren Sie den Mietwagen mit dem Mobilephone vor der Übernahme
    • Mit grosser Auflösung allf. bestehende Fz-Schäden ablichten
      • Beizug eines Autovermieter-Mitarbeiter für die Bestätigung, da im Gegensatz zur Fz-Rücknahme meistens keine begleitete Fz-Übergabe stattfindet
  • Verlangen Sie von allen unterzeichneten Dokumenten eine Kopie
    • Aufbewahrung mit den übrigen wichtigen Reisedokumenten (wenn möglich auf Mann oder Frau)

Weiterführende Literatur

  • GRUNDLEHNER WERNER, Ärger mit dem Mietauto – Wenn lange nach der Rückgabe noch Rechnungen ins Haus flattern, in: Neue Zürcher Zeitung (NZZ), vom 03.09.2018, S. 27

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