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Autorecht

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Mietauto-Rückgabe

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auch die Fahrzeugrückgabe will gut vorbereitet sein (Tankauffüllen, vorher alles aufräumen (wichtig bei der Fahrzeugabgabe bei Massenandrang anderer Mieter und rechtzeitiges Eintreffen für Abgabe und Weiterreise (Berücksichtigung Zeitaufwand für Fahrzeugabgabe und Shuttle-Transfer Zeit zB zu Flughafen).

Besondere Situationen sind – soweit möglich – zu berücksichtigen:

  • Geben Sie selber eigene Beschädigungen dem Vermieterpersonal an, lassen Sie es in der Autoskizze einzeichnen und die Meldung bestätigen
    • Fotografieren Sie den Schaden
  • Fotografieren Sie das Mietauto mit dem Mobilephone vor der Fz-Rückgabe
    • den Mietwagen von allen Seiten
    • die Tankfüllstandanzeige
  • Verlangen Sie das Rückgabeprotokoll mit den Schadenserwähnungen
    • Anzeichnung der gleichen Schäden und Kratzer wie bei der Fz-Übernahme
    • Eintragung selbst verursachter Fz-Beschädigungen (nicht mehr und nicht weniger)
    • Genehmigungskopie des Autovermieters verlangen
  • Lehnen Sie Bestätigungen zuhanden des Versicherers und Abtretungserklärungen ab,
    • v.a. dann, wenn Sie keine Beschädigungen machten

Weiterführende Literatur

  • GRUNDLEHNER WERNER, Ärger mit dem Mietauto – Wenn lange nach der Rückgabe noch Rechnungen ins Haus flattern, in: Neue Zürcher Zeitung (NZZ), vom 03.09.2018, S. 27

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