Vielfach zu wenig erklärt wird den Autokäufern der Unterschied zwischen:
Vollamortisationsleasing (Restwert: Null)
- Für Leasingnehmer teurer als ein Teilamortisationsleasing
- Garagist hat so vs. Leasinggeberin abzugeben (Leasingnehmer kann ev. fin. Verhandlungsspielraum aus der Wahl des Vollamortisationsleasings und nicht des Teilamortisationsleasing nutzen)
Teilamortisationsleasing (Rest nicht Null)
- Für Leasingnehmer billiger als ein Vollamortisationsleasing
- Garagist muss in der Regel gegenüber der Leasinggeberin eine Rücknahmeverpflichtung zum Restwert eingehen
» Weiterführende Informationen unter Leasingvertrag
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.