LAWINFO

Autorecht

QR Code

Rostschaden

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rostbefall beim Occasionsauto ist eine Folge der Fahrzeugalterung, ev. der Verwendung von schlechtem Stahl bzw. unsorgfältiger Verarbeitung durch den Hersteller, aber auch die einer möglicherweise nicht fachmännischen Reparatur eines Unfallschadens:

Grundsatz

  • Der Käufer trägt das Rostrisiko

Ausnahmen

Durchrostungs-Garantie (auch: Antirost-Zusicherung)

  • Ausgangslage und Folgen
    • Normalerweise ist eine solche Garantie nur bei Neuwagen anzutreffen
    • Lässt sich der Autoverkäufer zu einer solch heiklen Zusage im Rahmen einer „Parteiabrede“ verleiten, hat er bei einem Korrosionsnachweis durch den Autokäufer einzustehen
  • Voraussetzung
    • Parteiabrede
    • Ausdrückliche Erklärungen
      • „Rostschutzgarantie“, „kein Rost“, „keine Korrosion“
    • Mittelbare Erklärungen
      • „Frisch ab MFK“,“ nur im Sommer gefahren“

Ungewöhnlich starker Rostbefall

  • > Sachmangel, wenn für das konkrete Automodell der Rostbefall ungewöhnlich und vergleichsweise stark vorhanden ist
    • Zu prüfen an einem Vergleichsfahrzeug desselben Modells gleichen Alters und gleicher Laufleistung
    • Einholung der Meinung eines Fahrzeugsachverständigen im konkreten Einzelfall

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.